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Anmeldung und Fragen:

vorübergehend nur nach telefonischer Terminabsprach unter:

0171 6933897

Kriterien für die Auswahl der Fahrschule

  • Wo haben Freunde, Bekannte, Kollegen, Mitschüler den Führerschein gemacht und waren sie dort zufrieden? 
  • Werden Sie im Büro freundlich, unverbindlich und kompetent beraten? 
  • Liegt die Fahrschule günstig (Schule, Wohnung, Arbeitsplatz, ...)? 
  • Passen die Unterrichtszeiten und bekommen Sie Fahrstunden zum Wunschtermin (z.B. auch am Samstag)? 
  • Gibt es die Möglichkeit, vor dem Abschluss des Ausbildungsvertrages an einem Theorieunterricht teilzunehmen? Dort können Sie den Fahrlehrer/in kennen lernen und sich mit anderen Fahrschülern unterhalten. 
  • Bietet die Fahrschule eine Probe- bzw. Schnupperstunde an?

 

Die Kosten für die Führerscheinausbildung in der Fahrschule setzen sich zusammen aus

  • Grundbetrag (darin sind auch die Theorieunterrichte enthalten) 
  • evtl. Lehrmaterial (Fragebögen, Buch, Onlinezugang) 
  • Sonderfahrten (Anzahl gesetzlich vorgeschrieben) 
  • "normale" Fahrstunden (die Anzahl hängt von Vorkenntnissen, Talent und Fleiß ab) 
  • Theorieprüfung
  • Praktische Prüfung

Der Preis sollte nie das ausschlaggebende Kriterium für die Auswahl der Fahrschule sein, denn niemand kann Ihnen vorher sagen, was der Führerschein am Ende wirklich kosten wird. Oft kommen Sie bei einer Fahrschule, die eine gute und intensive Ausbildung bietet, günstiger weg als bei einer Fahrschule, bei der sich der Fahrlehrer/in spazieren fahren lässt oder bei der Sie schlecht vorbereitet die Prüfung nicht bestehen.


 

Zusätzliche Gebühren fallen an für

  • Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle 
  • Kurs "Erste-Hilfe-Kurs" (nur beim ersten Führerschein) 
  • Sehtest 
  • TÜV-Gebühr für theoretische und praktische Prüfung per TüV-Gutschein.

 

Führerscheinantrag

  • zuständig ist die Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes (für den Kreis Offenbach ist es Dietzenbach)
  • Antrag muss persönlich abgegeben werden bzw. durch unsere Fahrschule
  • mitzubringen sind:
    • Personalausweis oder Pass 
    • 1 biometrisches Passfoto
    • Sehtest  
    • ggf. Kursbescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs"
    • ggf. vorhandener Führerschein 
    • Gebühr: ca. 50,- Euro 

Bearbeitungsdauer: 8 - 10 Wochen (erst danach können Sie die Prüfung machen)

Zentraler Bürger-Service Rathaus Mühlheim 
Friedensstrasse 20, 63165 Mühlheim, Telefon 06108-601999 

Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Kreisverwaltung Dietzenbach 
Bürgerbüro in Foyer 

Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach
Öffnungszeiten - Fachdienst Zulassungsbehörde Dietzenbach
Montag, Dienstag und Donnerstag: 7.30 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 7.30 - 13.30 Uhr


 

Termine und Fristen

  • Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle abgeben: frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters.
  • Theorieprüfung: frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters.
  • Praktische Prüfung: frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters. 
  • Führerschein abholen, wenn Sie die Prüfung vor Erreichen des Mindestalters abgelegt haben: frühestens am Geburtstag!

 

  • Der Prüfauftrag für den TÜV ist genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die Theorieprüfung bestanden sein.
  • Die bestandene Theorieprüfung ist dann wieder genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden sein. 
  • Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.
    • Wartezeit nach einer nicht bestandenen Prüfung: mindestens 2 Wochen

 


 

Erste-Hilfe-Kurs

  • nur für den Erwerb des ersten Führerschein erforderlich
    Wiederholung trotzdem wärmstens empfohlen! 
  • Kurs wird von allen Hilfsorganisationen (Rotes Kreuz, Malteser, ASB, ...) angeboten 
  • Dauer: 9 Unterrichtsstunden 
  • Preis: ca. 25,- Euro
  • Informationen über Anbieter und Termine bekommen Sie in unserer Fahrschule!

 

Sehtest

  • vom Optiker oder Augenarzt   
  • Preis: ca. 7,- Euro