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Der theoretische Unterricht 

Die theoretischen Unterrichte finden Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr statt. Bei zwei Unterrichtsbesuchen wöchentlich haben Sie die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Unterrichten recht schnell erreicht.

Grundsätzliches zum theoretischen Unterricht: 

Die Teilnahme am theoretischen Unterricht ist durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Das Ausfüllen von Fragebogen ist kein Unterricht.

Haben Sie sich rechtzeitig vor Ihren Geburtstag zur Fahrschule angemeldet, sollten Sie den Unterricht regelmäßig besuchen. Gleichzeitig sollten Sie beginnen, die theoretischen Inhalte über das Ausfüllen von Fragebogen zu erlernen. Bedenken Sie bitte, dass hier Qualität und nicht Quantität gefragt ist. Lieber einen Fragebogen in Ruhe und ohne Fehler ausfüllen, als 10 Fragebogen mit einem oder mehreren Fehlern. 
Beim Üben der Fragebogen kommt es nicht darauf an zu wissen, wohin das Kreuz muss. Sie sollen die Fragen lesen, verstehen und die richtigen Antworten zuordnen. Auswendig lernen können und müssen Sie lediglich die in den Fragebogen enthaltenen Formeln und Zahlen. Und beginnen Sie bitte rechtzeitig, damit Sie den zu lernenden Stoff in Ruhe verarbeiten können.

Die Unterrichte in den Fahrschulen haben sich verändert. Der „Frontalunterricht“ ist nicht mehr der Regelfall. Die Fahrschüler/innen sollen in den Unterricht eingebunden werden, mitarbeiten. Bei richtiger Anwendung durch den jeweiligen Fahrlehrer/in ist der Besuch des theoretischen Unterrichtes kein lästiges Übel mehr, 

"Er macht Spaß!" 

Wie oft muss ich zum theoretischen Unterricht? 

Erwirbt jemand erstmalig einen Führerschein, muss er an 12 Basisunterrichten teilnehmen. Hinzu kommen die so genannten klassenspezifischen Unterrichte. 

Hat jemand schon eine Fahrerlaubnisklasse und möchte diese erweitern, sinkt die Zahl der Basisunterrichte von 12 auf 6 Doppelstunden. Die Anzahl der klassenspezifischen Unterrichte verändert sich nicht. 

Anzahl der Unterrichte 

 

 Fahrerlaubnisklasse   Basisunterrichte   Klassenspezifische Unterrichte    Gesamt
 B/BE - Ersterteilung

12

2

14

 B - Erweiterung

6

2

 

 

8