
Mit der Klasse B197 dürfen alle Fahrzeuge der Klasse B gefahren werden: Pkw und leichte Lkw bis 3.500 kg sowie Anhänger bis 750 kg. Trotz Automatikprüfung ist das Fahren von Schaltfahrzeugen erlaubt.
Der Theorieunterricht ist identisch zur regulären Klasse B. Er besteht aus Grundstoff und klassenspezifischem Unterricht gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Umfang und Prüfungsanforderungen sind gleich.
Die Grundausbildung findet überwiegend auf einem Automatikfahrzeug statt. Teile der Ausbildung sowie die besonderen Ausbildungsfahrten können flexibel auf Automatik- oder Schaltfahrzeugen durchgeführt werden.
Vor der praktischen Prüfung ist eine Testfahrt von mindestens 15 Minuten auf einem Schaltfahrzeug vorgeschrieben. Voraussetzung sind mindestens 10 Übungsstunden mit Schaltgetriebe. Die praktische Prüfung selbst wird auf einem Automatikfahrzeug abgelegt.