B78

Fahrzeuge & Berechtigungen

 

Mit der Klasse B78 dürfen Pkw und leichte Lkw bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse gefahren werden, sofern diese mit einem Automatikgetriebe ausgestattet sind. Anhänger bis 750 kg sind zulässig, bei schwereren Anhängern darf das Gesamtzuggewicht 3.500 kg nicht überschreiten.

Theoretische Ausbildung

 

Der Theorieunterricht besteht aus Grundstoff und klassenspezifischem Unterricht gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Umfang, Inhalte und Prüfung sind identisch zur Klasse B.

Praktische Ausbildung

 

Die gesamte praktische Ausbildung findet auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe statt. Dazu gehören die Grundausbildung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten wie Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten.

Voraussetzungen & Gültigkeit

 

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, beim begleiteten Fahren 17 Jahre. Ein Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig, jedoch auf Automatikfahrzeuge beschränkt.