
Mit der Klasse BE dürfen Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger gefahren werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht überschreitet.
Vorgeschrieben sind insgesamt 5 Sonderfahrten: 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt. Alle Sonderfahrten werden im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt.
Die praktische Ausbildung umfasst die Grundausbildung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten. Dazu gehören Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten mit Anhänger.
Die Fahrerlaubnis setzt eine praktische Prüfung beim TÜV voraus. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren. Ein Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich. Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig.