BF17

Fahrzeuge & Berechtigungen

 

Beim BF17 dürfen alle Fahrzeuge der Klasse B gefahren werden: Pkw und leichte Lkw bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse. Anhänger bis 750 kg sind zulässig. Die Nutzung ist bis zum 18. Geburtstag auf Fahrten mit Begleitperson beschränkt.

Theoretische Ausbildung

 

Der Theorieunterricht entspricht vollständig der Klasse B. Er besteht aus Grundstoff und klassenspezifischem Unterricht gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Umfang und Inhalte sind identisch.

Praktische Ausbildung

 

Die praktische Ausbildung umfasst die Grundausbildung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten). Ausbildung und Prüfung erfolgen ohne Einschränkungen.

Begleitpersonen & Auflagen

 

Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B und dürfen maximal einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Sie müssen vorab bei der Fahrerlaubnisbehörde eingetragen werden.