
Eine Führerscheinausbildung soll Spaß machen und Sicherheit geben.
Genau das bieten wir Ihnen in Mühlheim am Main mit viel persönlicher Betreuung und moderner Ausstattung.
Das zeichnet uns aus:
Kriterien für die Auswahl der Fahrschule
Wo haben Freunde, Bekannte, Kollegen, Mitschüler den Führerschein gemacht und waren sie dort zufrieden?
Werden Sie im Büro freundlich, unverbindlich und kompetent beraten?
Liegt die Fahrschule günstig (Schule, Wohnung, Arbeitsplatz, ...)?
Passen die Unterrichtszeiten und bekommen Sie Fahrstunden zum Wunschtermin (z.B. auch am Samstag)?
Gibt es die Möglichkeit, vor dem Abschluss des Ausbildungsvertrages an einem Theorieunterricht teilzunehmen? Dort können Sie den Fahrlehrer/in kennen lernen und sich mit anderen Fahrschülern unterhalten.
Bietet die Fahrschule eine Probe- bzw. Schnupperstunde an?
Was benötigt man zur Antragstellung (Ersterteilungsantrag)?
Gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder eAT oder gültiger Personalausweis
Ein aktuelles biometrisches Passfoto
Sehtest
Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
Zusätzlich für das „BF 17“
Benennung von mind. einer Begleitperson, die damit auch einverstanden ist, auf einem extra Beiblatt mit Kopien des Führerscheins.
Zustimmung beider Eltern oder des/der allein Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Modell und zu den gewünschten Begleitern.
Anforderungen an eine Begleitperson
Mindestalter: 30 Jahre
Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis seit mindestens 5 Jahren
Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister.
Alle erforderlichen Antragsunterlagen sind in unserer Fahrschule erhältlich.
Informationen
Nach bestandener Prüfung erhält man eine Prüfungsbescheinigung für das Begleitete Fahren, auf der auch alle genehmigten Begleitpersonen eingetragen sind. Diese Bescheinigung gilt bis höchstens 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Ab dem 18. Geburtstag darf man mit dieser Bescheinigung dann auch ohne Begleitpersonen ein Fahrzeug führen.
Der „reguläre“ Führerschein kann mit Erreichen des 18. Lebensjahres bei der Fahrerlaubnisbehörde gegen Vorlage der Prüfungsbescheinigung und des Ausweises abgeholt werden. Es wird empfohlen, sich zu vergewissern, dass der Führerschein auch tatsächlich vorliegt, bevor eine Vorsprache erfolgt.
Die Kosten für die Führerscheinausbildung in der Fahrschule setzen sich zusammen aus
Grundbetrag (darin sind auch die Theorieunterrichte enthalten)
evtl. Lehrmaterial (Fragebögen, Buch, Onlinezugang)
Sonderfahrten (Anzahl gesetzlich vorgeschrieben)
"normale" Fahrstunden (die Anzahl hängt von Vorkenntnissen, Talent und Fleiß ab)
Theorieprüfung
Praktische Prüfung
Der Preis sollte nie das ausschlaggebende Kriterium für die Auswahl der Fahrschule sein, denn niemand kann Ihnen vorher sagen, was der Führerschein am Ende wirklich kosten wird. Oft kommen Sie bei einer Fahrschule, die eine gute und intensive Ausbildung bietet, günstiger weg als bei einer Fahrschule, bei der sich der Fahrlehrer/in spazieren fahren lässt oder bei der Sie schlecht vorbereitet die Prüfung nicht bestehen.
Zusätzliche Gebühren fallen an für
Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle
Kurs "Erste-Hilfe-Kurs" (nur beim ersten Führerschein)
Sehtest
TÜV-Gebühr für theoretische und praktische Prüfung per TüV-Gutschein.
Führerscheinantrag
zuständig ist die Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes (für den Kreis Offenbach ist es Dietzenbach)
Antrag muss persönlich abgegeben werden bzw. durch unsere Fahrschule
mitzubringen sind:
Personalausweis oder Pass
1 biometrisches Passfoto
Sehtest
ggf. Kursbescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs"
ggf. vorhandener Führerschein
Gebühr: ca. 50,- Euro
Bearbeitungsdauer: 8 - 10 Wochen (erst danach können Sie die Prüfung machen)
Kreisverwaltung Dietzenbach
Bürgerbüro in Foyer
Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach
Öffnungszeiten - Fachdienst Zulassungsbehörde Dietzenbach
Montag, Dienstag und Donnerstag: 7.30 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 7.30 - 13.30 Uhr
Termine und Fristen
Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle abgeben: frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters.
Theorieprüfung: frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters.
Praktische Prüfung: frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters.
Führerschein abholen, wenn Sie die Prüfung vor Erreichen des Mindestalters abgelegt haben: frühestens am Geburtstag!
Der Prüfauftrag für den TÜV ist genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die Theorieprüfung bestanden sein.
Die bestandene Theorieprüfung ist dann wieder genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden sein.
Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.
Wartezeit nach einer nicht bestandenen Prüfung: mindestens 2 Wochen
Erste-Hilfe-Kurs
nur für den Erwerb des ersten Führerschein erforderlich
Wiederholung trotzdem wärmstens empfohlen!
Kurs wird von allen Hilfsorganisationen (Rotes Kreuz, Malteser, ASB, ...) angeboten
Dauer: 9 Unterrichtsstunden
Preis: ca. 50,- Euro
Informationen über Anbieter und Termine bekommen Sie in unserer Fahrschule!
Sehtest
vom Optiker oder Augenarzt
Preis: ca. 10,- Euro
Übungsstunden für Führerscheininhaber oder für unsere Generation 70 Plus
Sie besitzen bereits einen Führerschein, sind aber lange Zeit nicht mehr gefahren oder fühlen sich im Großstadtverkehr unsicher? Dann absolvieren Sie doch unter der fachkundigen Anleitung eines Fahrlehrers/in ein paar Übungsstunden und frischen so Ihre Kenntnisse wieder auf.
Sie bezahlen einmalig eine Bearbeitungsgebühr und dann die regulären Fahrstundenpreise.
Wann und wie oft Sie fahren bestimmen Sie selbst. Und auch die Fahrstrecke wählen Sie zusammen mit Ihrem Fahrlehrer/in aus. So lernen Sie beispielsweise den Weg in die Arbeit oder zum Arzt gefahrlos kennen. Oder möchten Sie lieber das Einparken und Autobahnfahren üben?
Übungsstunden sind auch mit Anhänger oder einem Wohnmobil möglich.
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einem Führerscheinentzug müssen Sie die theoretische und praktische Prüfung erneut ablegen. Es besteht zwar keine Ausbildungspflicht, aber Sie sollten trotzdem ein paar Fahrstunden nehmen, in denen Ihnen der Fahrlehrer/in zeigt, worauf der Prüfer Wert legt.
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Bitte lassen Sie sich in unseren Büros unverbindlich beraten, wie Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis in einen deutschen Führerschein umwandeln können.
Abhängig davon, welchen Führerschein Sie besitzen und wie lange Sie schon in Deutschland leben, können Sie bei der Behörde eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen oder Sie müssen die theoretische und/oder praktische Führerscheinprüfung ablegen. Möglicherweise müssen Sie sogar eine komplette Führerscheinausbildung mit Theorieunterricht und Sonderfahrten absolvieren.
Fahrlehrer-Ausbildung
Die Fahrschule Kreuzinger ist als Ausbildungsfahrschule für das Praktikum von Fahrlehreranwärtern zugelassen.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an Frau Pascale Hollmann-Kreuzinger.