Klasse B197

Die Ausbildung der Klasse B197 entspricht in weiten Teilen der regulären Klasse B.
Unterschiede ergeben sich ausschließlich im Ablauf der praktischen Ausbildung und Prüfung.

Führen von Pkw und leichten Lkw bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse

Theoretische Ausbildung identisch zur Klasse B

Praktische Ausbildung überwiegend auf Automatikfahrzeugen

Klasse B

Die Führerschein Ausbildung der Klasse B ist gesetzlich geregelt und umfasst eine theoretische sowie praktische Ausbildung. Umfang und Inhalte richten sich nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

Führen von Pkw und leichten Lkw bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse

Ausbildung inklusive Theorieunterricht, Praxis und Sonderfahrten

Keine Vorkenntnisse oder Vorbesitz einer Fahrerlaubnis erforderlich

Klasse B78

Inhalte der Führerschein-Ausbildung Klasse B78

Die Führerscheinausbildung der Klasse B78 ist gesetzlich geregelt und entspricht in Umfang und Struktur der Klasse B. Der Unterschied liegt ausschließlich in der Art des Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeugs.

Führen von Pkw und leichten Lkw bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse

Theoretische Ausbildung identisch zur Klasse B

Praktische Ausbildung und Prüfung ausschließlich auf Automatikfahrzeugen

Erweiterung auf Schaltung möglich

Klasse Bf17

Die Ausbildung beim begleiteten Fahren entspricht vollständig der regulären Klasse B. Unterschiede bestehen ausschließlich in der Nutzungsphase nach der bestandenen Prüfung.

Führen von Pkw und leichten Lkw bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse

Identische theoretische und praktische Ausbildung wie Klasse B

Reguläre Theorie- und Praxisprüfung beim TÜV

Fahren bis zum 18. Geburtstag nur mit Begleitperson

Klasse BE

Die Ausbildung der Klasse BE ist gesetzlich geregelt und konzentriert sich vollständig auf die praktische Fahrausbildung mit Anhänger. Ziel ist der sichere Umgang mit größeren Anhängern im Straßenverkehr.

Anhänger bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse

Keine theoretische Ausbildung oder Theorieprüfung

Praktische Ausbildung mit Pflicht-Sonderfahrten

Klasse B96

Die Ausbildung für die Klasse B96 ist gesetzlich geregelt und erfolgt ausschließlich im Rahmen einer Schulung. Sie vermittelt die notwendigen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten für das sichere Fahren mit Anhänger.

Fahrzeugkombinationen bis 4.250 kg zulässiger Gesamtmasse

Keine Theorie- oder Praxisprüfung erforderlich

Schulung gemäß Anlage 7a FeV