Anmeldung und Fragen:
vorübergehend nur nach telefonischer Terminabsprach unter:
0171 6933897
Die Fahrerlaubnisklassen:
B |
... berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse. |
BE |
... berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse mit größeren Anhängern. |
B96 |
... berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhängern größer als 750 kg. Die zG der Kombination darf 4250kg nicht übersteigt. |
B197 |
... berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse mit Automatikgetriebe und mit manueller Schaltung. |
A |
... berechtigt zum Führen von Motorrädern ohne Leistungsbeschränkung. |
A2 |
... berechtigt zum Führen von Motorrädern mit Leistungsbeschränkung. |
A1 |
... berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 125 ccm und mit Leistungsbeschränkung. |
AM |
... berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern bis 50 ccm und max 45 km/h. |
Mofa |
... berechtigt zum Führen von Mofas bis 50 ccm und max 25 km/h. |
L |
... berechtigt zum Führen von land-und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bis 40 km/h. |
C1 |
... berechtigt zum Führen von LKW bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse. |
C1E |
... berechtigt zum Führen von LKW bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse und deren Anhänger. |
C |
... berechtigt zum Führen von LKW. |
CE |
... berechtigt zum Führen von LKW und deren Anhänger. |
D1 |
... berechtigt zum Führen von Omnibussen bis 16 Fahrgastplätze. |
D1E |
... berechtigt zum Führen von Omnibussen bis 16 Fahrgastplätze und deren Anhänger. |
D |
... berechtigt zum Führen von Omnibussen. |
DE |
... berechtigt zum Führen von Omnibussen und deren Anhänger. |
T |
... berechtigt zum Führen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bis 60 km/h. |